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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung Vereinsvermögen
von: Anna ()
Datum: 18.02.2016

Hallo,

einer unserer Vorstandsmitglieder wurde damit beauftragt Geld für Vereinskleidung einzusammeln.
Er hat das Geld leider nicht ganz vernünftig in einem Leihauto aufbewahrt. Entweder bereits vor der Rückgabe oder nach der Rückgabe wurde das Geld nun auf jeden Fall rausgenommen und ist weg.

Wie würden Sie uns raten weiter mit der Situation umzugehen?

Müssen wir als Vorstand denjenigen persönlich haftbar machen?
Da ich Kassier bin möchte ich selbstverständlich auch nicht riskieren auf der Jahreshauptversammlung nicht entlastet zu werden und auch nicht gegen das Wohl des Vereins zu entscheiden. Allerdings ist mir auch die finanzielle Situation des Mitglieds bekannt und sollte es sich tatsächlich um einen Diebstahl handeln möchte ich auch hier nicht unmenschlich sein.

Vielen Dank im Voraus!

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2016

Das Vorstandsmitglied hat wohl fahrlässig gehandelt und haftet damit grundsätzlich für den Schaden. Als Ehrenamtler aber nur für grobe Fahrlässigkeit.
Die Mitgliederversammlung kann ihn von der Haftung freistellen, nicht der Vorstand.
Das korrekte Vorgehen ist also, die Sache gegenüber der Mitgliederversammlung offenzulegen und vorzuschlagen, auf eine Inhaftungnahme zu verzichten.

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Anna ()
Datum: 18.02.2016

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Wäre eventuell auch eine Anzeige "gegen Unbekannt" sinnvoll?

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Anna ()
Datum: 18.02.2016

Wäre denn das fehlende Geld auch ein Grund das gesamte Präsidium nicht zu entlasten?

Wenn die Mitgliederversammlung die Entscheidung treffen würde, dass das Vorstandsmitglied nicht mit dem Privatvermögen haftet. Könnte ein solcher Betrag dann steuerlich als Abschreibung geltend gemacht werden?

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2016

Als Verlust muss das steuerlich natürlich erfasst werden.
Es sollte - wenn eine Diebstahl vorlag - auch Strafanzeige erstattet werden - vor allem wenn der Verein gemeinnützig ist. Es muss ja der Verlust ja auch hinreichend dokumentiert werden. Das behördliche Protokoll ist hier nützlich.

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Anna ()
Datum: 18.02.2016

Noch eine weitere Frage.

Wer muss diese Anzeige stellen? Der Betroffene oder der Vorstand?

Außerdem für mich als Kassier noch wichtig. Wie verhalte ich mich bei der Kassenprüfung? Reicht eine mündliche Erklärung? Muss ich irgendetwas schriftlich darlegen? Die Entscheidung wie damit weiter verfahren wird, werden wir ja dann an die Mitgliederversammlung weitergeben.

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.02.2016

Anzeige stellen muss der Vorstand, es geht ja um Vereinsvermögen.
Wie die Rechenschaftsablegung gegenüber de MV erfolgt, richtet sich danach, was bisher vereinsüblich war.
Der Diebstahlverlust ist ja Teil des Mitttelverwendungsnachweises.

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Anna ()
Datum: 13.03.2016

Hallo Herr Pfeffer,

wie müsste die Entscheidung der Befreiung der Inhaftungnahme sein?

Einstimmig, Mehrheitsentscheid oder einfache Mehrheit?

Vielen Dank!

Re: Haftung Vereinsvermögen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2016

Es genügt die einfache Mehrzeit der Mitglieder auf der MV.