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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Weniger Vorstandsmitglieder als notwendig, Satzungsdurchbruch
von: kizushi ()
Datum: 17.02.2016

Hallo,

da die Frage öfters kommt:
Wie geht man "am geschicktesten" vor, wenn nicht alle satzungsmäßigen Vorstandsposten besetzt werden können und eine zeitnahe Satzungsänderung nicht möglich ist / nicht gewünscht wird?

Schickt man dem Vereinsgericht einfach die Änderungsanzeige mit dem MV-Protokoll (dass z.B. aktuell nur 5 der 7 Posten besetzt werden konnten)? Fügt man besser gleich eine Erläuterung dazu, dass für die noch offenen Posten bei der nächsten MV Nachwahlen stattfinden? Bzw. die Erläuterung besser ins MV-Protokoll?

Geht das beim ersten mal relativ problemlos durch oder handhaben das die Gerichte sehr unterschiedlich?