Vereinsgründung
von: P.K. ()
Datum: 16.02.2016
Schönen guten Abend,
unser Verein weist folgende Problematik auf:
Die Vereinsgründung wurde im Mai 2014 besprochen. Die Gründungsversammlung fand dann im September 2014 statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es 35 Gründungsmitglieder, von denen 13 anwesend waren.
Hierbei wurde der Satzungsentwurf besprochen und Änderungen an der Satzung vereinbart.
Es erfolgte die Wahl des Vorstands, der aus 5 Mitgliedern besteht (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Finanzbeauftragter, Mitgliederbeauftragter und Beisitzer/stellv. Finanzen/Mitglieder).
Die Wahl findet sich im Protokoll wieder.
Gemäß Satzung sind zwei Mitglieder gemeinschaftlich vertretungsbefugt.
Eine Anwesenheitsliste der anwesenden Gründungsmitglieder ist vorhanden.
Der Satzungsentwurf wurde von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet.
Der Satzungsentwurf wurde in der Folge zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit an das Finanzamt weitergeleitet. Hier kam die Rückmeldung, dass der Antrag auf Gemeinnützigkeit mit diesem Satzungsentwurf eher unwahrscheinlich scheint.
Es fand erneut eine Überarbeitung der Satzung statt, die nun eingereicht werden soll.
Nun ist aus persönlichen Gründen der zweite Vorstand zurückgetreten und wurde noch nicht ersetzt.
Momentan stellt sich uns nun die Frage, ob die Satzung mit den damaligen Unterschriften (2015) nun immernoch Gültigkeit hat und in überarbeiteter Form eingereicht werden kann oder ob erneut eine MGV stattfinden muss, damit die überarbeitete Form der Satzung erneut beschlossen wird.
Außerdem ist uns nicht klar, wer nun beim Notariat erscheinen muss. Alle 5 gewählten Vorstände, auch wenn bereits 2 davon gemeinschaftlich vertretungsbefugt sind?
Falls ja, wie kann die Eintragung dann erfolgen, wenn einer der Vorstände mittlerweile zurückgetreten ist und die Position vakant?
Vorab bereits vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft. Momentan erscheint das alles etwas undurchsichtig.