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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahl für Übergangszeit
von: Fischer ()
Datum: 12.02.2016

Hallo zusammen,

wir sind ein Verein, der seit 50 Jahren besteht. Nun möchte der amtierende 1. Vorsitzende des Vereins, der sein Amt 20 Jahre ausgeübt hatte, aus Altersgründen nicht mehr antreten. Ein neuer erster Vorsitzender ist derzeit leider nicht in Sicht, deshalb hat sich der amtierende Vorsitzende bereiterklärt, noch für 1 Jahr das Amt fortzuführen.

Problem: Unsere Vorstandsmitglieder werden laut Satzung für 4 Jahre gewählt.
Frage: Darf der 1. Vorsitzende bereits unmittelbar vor der Wahl der Mitgliederversammlung bekannt geben, dass er nur noch für ein weiteres Jahr zur Verfügung steht und danach sein Amt niederlegen wird?

Auszug aus unserer satzung:
Die Mitglieder der Vorstandschaft werden durch die Versammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. [..]
Bei vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt in der nächsten Jahreshauptversammlung eine Nachwahl.

Re: Vorstandswahl für Übergangszeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.02.2016

Da gibt es keine Bedenken. Der Vorstand kann sein Amt grundsätzlich jederzeit niederlegen - auch direkt nach der Wahl. Er kann die Amtsniederlegung auch für eine bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft erklären.

Re: Vorstandswahl für Übergangszeit
von: Fischer ()
Datum: 12.02.2016

Danke für deine Einschätzung, die sich mit meiner deckt.
Nach der Wahl sehe ich da auch kein Problem, der Rücktritt kann dann jederzeit erfolgen.

Manche Vereinsmitglieder meinen jedoch, dass der Vorsitzende gegen die Satzung verstößt, indem er bereits _vor_ der Wahl ankündigt, nicht die satzungsgemäß geforderte Wahlperiode zu erfüllen. Er würde damit vorsätzlich der Satzung zuwider handeln.

Re: Vorstandswahl für Übergangszeit
von: kizushi ()
Datum: 17.02.2016

Bin zwar vereinsrechtlich fortgeschrittener Laie, aber das ist ein Punkt bei dem ich lange drüber nachdenken musste.

Der Vorsitzende mag zwar sagen, dass er nur ein Jahr im Amt bleiben will, aber die Mitglieder wählen ihn ja trotz der Ankündigung für die satzungsgemäße längere Zeit von x Jahren. Das geht dann in die Richtung satzungsdurchbrechender Beschluss und könnte die Wahl anfechtbar machen. Aber sofern die Mitglieder mit dieser Regelung einverstanden sind sehe ich da keine Probleme ("Ohne Kläger kein Richter").

(War zu schnell, daher Edit:)
Ich würde das mit der kürzeren Amtszeit eher nicht ins Protokoll fürs Vereinsgericht rein schreiben.
Bzw. wenn es unbedingt sein müsste dann mit dem entsprechenden Hinweis a la "Herr Meier wurde entgegen § 10 der Satzung nur für eine Amtszeit von einem Jahr zum Vorstandsvorsitzenden gewählt."
Aber damit provoziert man Rückfragen vom Vereinsgericht.

Herr Pfeffer bitte korrigieren falls ich daneben liege :-)



Edited 1 time(s). Last edit at 17.02.2016 by kizushi.