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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Welchen Zweck bei der Satzung?
von: RainerWahnsinn ()
Datum: 18.01.2016

Hallo,

ein paar Freunde und ich planen einen Verein zu gründen welcher sich um sportliche und kulturelle Veranstaltungen in unserer Stadt kümmert und diese organisiert alles natürlich ehrenamtlich. Jedoch überlege ich schon die ganze Zeit welch einen gemeinnützigen Zweck man verwendet damit man auch gemeinnützig anerkannt wird. Die Förderung des Sports wäre ja okay aber wir als Verein würden ja dann selber keinen Sport treiben wir würden nur die jeweiligen Veranstaltungen organisieren. Mal Beispiele was uns so vorschwebt:

- Tag des Kinderfußballs
- Freizeitfussballturnier
- auf dem Stadtfest evtl. ein Street Soccer Turnier
- Benefizveranstaltung Handball vs. Fußball (mit Eintritt)

Der Gewinn soll dann immer Sportvereinen oder Kindergärten für Projekte zur Verfügung gestellt werden.
Also wir wollen uns damit nicht bereichern sondern andere Vereine finanziell oder materiell unterstützen.

Das erstmal zu diesem Thema Satzung.

Mal noch eine andere Frage bzgl. einer Weinachtsfeier, wenn man als Verein so etwas durchführt und sagen wir mal 20 Mitglieder hat und dann aus der Vereinskasse z.B. das Buffet für die Mitglieder übernimmt als Dankeschön für deren erbrachte Leistung im Jahr, wäre dies überhaupt möglich oder nicht? Und wenn ja was sollte man beachten.

Re: Welchen Zweck bei der Satzung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.01.2016

Auf jeden Fall muss Sport als Zweck in der Satzung stehen.
Wenn Kulturveranstaltungen durchgeführt werden, auch die Förderung der Kultur, weil dann auch die Einnahmen daraus in den Zweckbetrieb fallen.
Benefizveranstaltungen sind meist nur teilweise begünstigt (nur mit dem Kulturanteil).

Veranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind "gesellig" - also nicht zweckbezogen. Im Rahmen der 40-Euro-Grenze (Annehmlichkeiten) ist die Bewirtung zulässig.