Re: Form der Einladung MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.01.2016
Falls die Satzung nicht dazu sagt, muss eine Einladungsform gewählt werden, die den Mitglieder direkt und schriftlich zugeht - also Brief (auch per Bote), auch Fax und E-Mail, wenn die Mitglieder einverstanden sind.