Re: weniger Vorstandsmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.01.2016
Wenn die Satzung, das nicht zwingend vorschreibt, können auch Nichtmitglieder in den Vorstand gewählt werden.
In der Regel erfordert die Verkleinerung des Vorstands eine Satzungsänderung. Ein einfacher Beschluss der MV genügt also nicht. U.U. ist eine Personalunion möglich, das hängt aber von den genauen Satzungsregelungen ab.
Die Satzung kann Sonderstimmrechte für Vorstandsmitglieder vorsehen. Da bei zwei Vorstandsmitgliedern grundsätzlich zu einem wirksamen Beschluss nur Einstimmigkeit möglich wäre, kann man das entsprechend regeln, z.B. durch ein Stichentscheidungsrecht des Vorsitzenden oder indem dem zweiten Vorstandsmitglied das Stimmrecht ganz entzogen wird. Da bliebe sich im vorliegenden Fall gleich.
Ich würde zu einer Satzungsänderung raten, die keine feste Größe des Vorstands vorsieht ("Der Vorstand besteht aus einem bis x Mitgliedern. Über Aufgabenverteilung und Zusammensetzung des Vorstandes entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstands.") und dann dem Vorsitzenden ein Stichentscheidungsrecht geben. So ist das für die Zukunft flexibel geregelt.