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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur MV per Mail
von: bedaro ()
Datum: 07.01.2016

Hallo und ein frohes neues Jahr,

unsere Mitgliederversammlung (ohne Neuwahlen) steht an und es sollen die Einladungen versendet werden. Nun ist das die erste Einladung, die ich als Vorstand schreibe und bin mir etwas unsicher, auf welchem Wege diese den Mitgliedern zugehen muss. Unsere Satzung schreibt dazu folgendes:

"Jede außerordentliche und ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich per Brief an jedes Mitglied unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail."

Die Einladung per Mail ist also vorgesehen (natürlich nur bei Mitgliedern, die ihre Mailadresse auch angegeben haben), jedoch irritiert mich die Passage im ersten Satz: "...ist vom Vorstand schriftlich per Brief...".

Ist durch diese Passage nun ausschließlich der Briefversand zugelassen oder ergänzt der letzte Satz diese Einladungsform um die Möglichkeit der E-Mail (weil ja sozusagen E-Mail ein elektronischer Brief ist)?

Re: Einladung zur MV per Mail
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.01.2016

Die Formulierung ist in der Tat widersprüchlich, weil "schriftlich" zunächst als Briefform definiert wird.
Man kann die Regelung aber eigentlich nur so auslegen, dass neben der Brieform auch E-Mail zulässig ist, weil andernfalls die alternative Einladung per E-Mail unmöglich wäre. Diese Option wird aber ausdrücklich ergänzt.

Re: Einladung zur MV per Mail
von: bedaro ()
Datum: 07.01.2016

Vielen Dank!