Re: Versetzte Wahl von Vorstandsmitgliedern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.01.2016
Die Frage wäre zunächst, wie die Satzung die Amtszeiten regelt.
Generell können aber die Amtszeiten dadurch angeglichen werden, dass eine Neuwahl des gesamten Vorstandes stattfindet, bei der dann die meisten Vorstandsmitglieder faktisch nur im Amt bestätigt werden.
Formell wäre es aber eine Ab- und Neuberufung, die dann zu einer neuen Amtszeit führen würde.