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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung MV
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 06.01.2016

Hallo,

bei uns in der Satzung steht: ..."Für die ordentliche Mitgliederversammlung lädt der Vorstand mit einer vierwöchigen Frist durch einfachen Brief, Fax oder Email ein."... Müssen Beschlussvorlagen dann auch so verschickt werden oder genügt es, diese rechtzeitig z.B. im Mitgliederbereich auf der Webseite einzustellen. Und gilt dafür die gleiche Frist?

Danke

Re: Einladung MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.01.2016

Wenn die Satzung weiter nichts regelt gilt nach § 32 BGB: "Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird."
Die Beschlussgegenstände (Tagesordungspunkte) müssen also mit der Einladung mitgeteilt werden. Werden sie erst später bekanntgemacht, ist kein gültiger Beschluss möglich.

Re: Einladung MV
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 07.01.2016

Hallo,

ich muss noch mal nachfragen:
- die Tagesordnung wird unter Bezeichnung der zu fassenden Beschlüsse mit der Einladung versandt.
- wenn z.B. eine Satzungsänderung beschlossen werden soll, steht in der TO "TOP 3: Diskussion und Beschluss über Satzungsänderung"
- der Entwurf (Text) der neuen Satzung wird nicht mit der Einladung in der E-Mail verschickt, sondern zeitgleich in den Mitgliederbereich der Webseite eingestellt.

Ist das zulässig?

Danke

Re: Einladung MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.01.2016

In der Tagesordnung, die mit der Einladung verschickt wird, muss der Besc hlussgegenstand "hinreichend genau" bezeichnet werden. Ich habe deswegen Zweifel, ob der Verweis auf die Website genügt.
Es würde aber sicher ausreichen, wenn in der Tagesordnung angegeben wird, welche Paragrafen geändert werden sollen, und zur genauen Textfassung auf die Website verwiesen wird.