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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Briefpapier
von: Christof Fraund ()
Datum: 31.12.2015

Hallo,
ich wollte fragen, ob es auf dem Briefpapier eines Vereins irgendwelche Angaben zum geschäftsführenden Vorstand geben muss oder ob es ausreicht, die Registerangaben aufzuführen, wo sich ja jeder dann selbst ein Bild machen könnte durch eine Abfrage.
Vielen Dank.

Re: Briefpapier
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.12.2015

Wenn mit Briefpapier Rechnungen und andere Gesc häftsbriefe gemeint sind, dann muss der geschäftsführende Vorstand angegeben werden. Welche weiteren Angeben erforderlich sind, ist rechtlich nicht verbindlich geklärt. Registernummer und Registergericht können aber sicher nicht schaden.