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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: Wolfgang Niemeyer ()
Datum: 09.12.2015

Hallo,
hat jemand Erfahrungen bei Satzungsänderungen in bezug auf Kündigung der Mitgliedsschaft, Schreiben an den Vorstand per E-Mail. Oder auch Einladungen zur MV per Mail?

Kann oder muss der elektronische Schriftverkehr mit in die Satzung aufgenommen werden?
Gibt es bestimmte Textvorschläge?

Früher wurde eben nur das Einschreiben oder die schriftliche Post gefordert.

Re: Satzungsänderung
von: Hardy ()
Datum: 09.12.2015

Hallo Wolfgang,

Du schreibst u.a.:" hat jemand Erfahrungen bei Satzungsänderungen in bezug auf Kündigung der Mitgliedsschaft, Schreiben an den Vorstand per E-Mail. Oder auch Einladungen zur MV per Mail?"

1. Man kann alles per Mail machen. Es muss aber in der Satzung stehen. Im § 58 BGB ist die Rede bei den Einladungen von "schriftlich". Das schließt Mail ein. Siehe auch Beschluss OLG Hamburg, 2. Zivilsenat, Az: 2 W 35/13 v. 6.5.2013.

2. Zu Textvorschlägen: gehe mal über eine Suchmaschine (z.B. Google) rein.

3. Empfehlung sich das Buch von Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" als Vorstand mal zuzulegen. Da findet man alles was zum Vereinsrecht gehört.

Hardy

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Niemeyer ()
Datum: 09.12.2015

Herzlichen Dank für den Tip.