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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Betriebsarzt für Vereine?
von: Marina ()
Datum: 09.12.2015

Hallo alle,
die Berufsgenossenschaft hat uns als Selbsthilfegruppe aufgefordert einen Betriebsarzt zu benennen sowie eine sicherheitstechnische Betreuung. Zweiteres könne man durch Schulung selbst in die Hand nehmen. Ich finde dies für kleine Selbsthilfegruppen einen unzumutbaren Aufwand, zumal es für Selbsthilfegruppen keine fachgerecht Schulungen gibt. Hat jemand Erfahrungen damit? Muss man dies tun?
Danke, Marina

Re: Betriebsarzt für Vereine?
von: kizushi ()
Datum: 17.02.2016

Ich nehme an, Ihr habt mindestens einen Angestellten? Weil nur dann diese Vorschriften zum Tragen kommen und ja, die Berufsgenossenschaft sitzt da am längeren Hebel, muss Euch aber auch beraten.

Man kann sich betriebsärztliche Dienste und sicherheitstechnische Betreuung von einem Dienstleister einkaufen (BuS nennt sich das glaube ich). Die sicherheitstechnische Betreuung kann auch durch einen entsprechend geschulten eigenen Mitarbeiter erfüllt werden.

Im Wesentlichen geht es darum, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen und Mitarbeiter z.B. bei Rehas zu unterstützen. Das geht von Stolperfallen im Büro erkennen und beseitigen, ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze prüfen bis zum Brandschutz und Fluchtpläne erstellen.
Also gar nicht mal so viel spezielles für eine Selbsthilfegruppe (je nachdem mehr Augenmerk auf Euer Klientel, z.B. Vermeidung von Infektionen, besonderer Bedarf bei körperlich beeinträchtigten bzgl. Fluchtwegen...).

Sofern Ihr in einem (Landes-/Bundes-)Verband seid könnt Ihr Euch auch da beraten lassen.