Rücktritt und Übergabe der Unterlagen
von: heike29 ()
Datum: 08.12.2015
Hallo, ich brauche dringend einen Rat. Erst mal beschreibe ich die Situation:
Ich bin Mitgründerin eines Tierschutzvereins, welcher vor 1 Jahr gegründet wurde. Ich bin bzw. war dort 2. Vorsitzende und Kassenwart. Nun bin ich Anfang des Monats von diesem Amt zurückgetreten und habe auch meine Mitgliedschaft zum Ende des Jahres gekündigt. Der Vorstand insgesamt besteht noch aus der 1. Vorsitzenden und einer Beisitzerin. Laut Satzung muss der Vorstand aus mindestens 1 Person bestehen. Ein Rücktritt zur Unzeit liegt aus meiner Sicht schon mal nicht vor. Nun aber das eigentliche Problem. Wir haben versäumt, die erforderlichen 2 Kassenprüfer zu benennen.
Da die 1. Vorsitzende mir sofort nach meinem Rücktritt gesagt hat, ich solle alle Unterlagen die in meinem Besitz sind, schnellstens zu ihr senden, habe ich mich da auch sofort an die Arbeit gemacht.
Es geht mir jetzt auch weniger um die Unterlagen ansich, sondern eher um die Form der Übergabe. Ich muss die Unterlagen auf jeden Fall versenden, kann sie nicht persönlich übergeben, aufgrund der großen Entfernung.
Da der Hauptgrund meines Rückritts in der Person der 1. Vorsitzenden lag, mache ich mir nun natürlich Gedanken, in wiefern sie mir nun noch nachträglich schaden kann.
Daher meine Frage, kann ich die Unterlagen ohne Bedenken an sie senden oder soll ich die Versendung zurückhalten, bis es eine MV und die Wahl meiner Nachfolge bzw. die Wahl der Kassenprüfer gegeben hat?
Ich möchte das Amt auf keinen Fall weiterführen und die 1. Vorsitzende ist auch der Meinung, mit meinem sofortigen Rücktritt bin ich automatisch des Postens entbunden. Das ist mir recht.
Was soll ich tun?