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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt und Übergabe der Unterlagen
von: heike29 ()
Datum: 08.12.2015

Hallo, ich brauche dringend einen Rat. Erst mal beschreibe ich die Situation:
Ich bin Mitgründerin eines Tierschutzvereins, welcher vor 1 Jahr gegründet wurde. Ich bin bzw. war dort 2. Vorsitzende und Kassenwart. Nun bin ich Anfang des Monats von diesem Amt zurückgetreten und habe auch meine Mitgliedschaft zum Ende des Jahres gekündigt. Der Vorstand insgesamt besteht noch aus der 1. Vorsitzenden und einer Beisitzerin. Laut Satzung muss der Vorstand aus mindestens 1 Person bestehen. Ein Rücktritt zur Unzeit liegt aus meiner Sicht schon mal nicht vor. Nun aber das eigentliche Problem. Wir haben versäumt, die erforderlichen 2 Kassenprüfer zu benennen.
Da die 1. Vorsitzende mir sofort nach meinem Rücktritt gesagt hat, ich solle alle Unterlagen die in meinem Besitz sind, schnellstens zu ihr senden, habe ich mich da auch sofort an die Arbeit gemacht.
Es geht mir jetzt auch weniger um die Unterlagen ansich, sondern eher um die Form der Übergabe. Ich muss die Unterlagen auf jeden Fall versenden, kann sie nicht persönlich übergeben, aufgrund der großen Entfernung.
Da der Hauptgrund meines Rückritts in der Person der 1. Vorsitzenden lag, mache ich mir nun natürlich Gedanken, in wiefern sie mir nun noch nachträglich schaden kann.
Daher meine Frage, kann ich die Unterlagen ohne Bedenken an sie senden oder soll ich die Versendung zurückhalten, bis es eine MV und die Wahl meiner Nachfolge bzw. die Wahl der Kassenprüfer gegeben hat?
Ich möchte das Amt auf keinen Fall weiterführen und die 1. Vorsitzende ist auch der Meinung, mit meinem sofortigen Rücktritt bin ich automatisch des Postens entbunden. Das ist mir recht.
Was soll ich tun?

Re: Rücktritt und Übergabe der Unterlagen
von: Hardy ()
Datum: 08.12.2015

Hallo,

1. Es geht mir jetzt auch weniger um die Unterlagen ansich, sondern eher um die Form der Übergabe. Ich muss die Unterlagen auf jeden Fall versenden, kann sie nicht persönlich übergeben, aufgrund der großen Entfernung.
Dann übergib die Unterlagen in einer VS-Sitzung im Beisein des Beisitzers an Hand einer Übergabeliste mit Unterschrift beiderseits. "Was heißt große Entfernung, wenn zwischenzeitlich sicher VS-Sitzungen stattfanden?"

2. Daher meine Frage, kann ich die Unterlagen ohne Bedenken an sie senden oder soll ich die Versendung zurückhalten, bis es eine MV und die Wahl meiner Nachfolge bzw. die Wahl der Kassenprüfer gegeben hat?
Nein, solange kannst Du nicht abwarten, denn die Unterlagen dienen auch zur Rechenschaftslegung in der MV.
Ansonsten müsstest Du auf eigene Kosten alle Unterlagen kopieren.

Hardy

Re: Rücktritt und Übergabe der Unterlagen
von: heike29 ()
Datum: 08.12.2015

Es hat zwischenzeitlich keine VS stattgefunden. Die war ursprünglich zeitnah geplant, genau wie eine MV Anfang des neuen Jahres.
Ich würde ja bis zu einer dieser beiden Termine warten wollen. Aber die 1. Vorsitzende macht Druck. Sie sagt, sie hätte mit einer Anwältin für Vereinsrecht telefoniert und diese meint, es könne auch eine Übergabe ohne Kassenprüfung und halt per Postversand stattfinden.
Kann ich dieser Aussage trauen?

Re: Rücktritt und Übergabe der Unterlagen
von: Hardy ()
Datum: 09.12.2015

Heike, sicher geht das. Aber die MV müsste letztendlich den VS u.a. wegen der Finanzen und einer offenen Kassenprüfung entlasten.
Hardy