Re: Kassenprüfung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.12.2015
Sie sind der Mitgliederversammlung verpflichtet, nicht dem Vorstand. Ich würde folgendermaßen Vorgehen:
1. Dem Vorstand Ihre Vorstellung über den Ablauf der Kassenprüfung mitteilen.
2. Darauf hinweisen, dass ein unkooperatives Verhalten seinen Niederschlag im Prüfbericht finden wird.
3. Falls er die Prüfung erschwert, das im Prüfbericht herausstellen.
4. Niederlegen würde ich das Amt nur, wenn der Vorstand eine angemessene Prüfung unmöglich macht.