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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
ausschluss und beschlussfähigkeit
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 24.11.2015

Hallo,

wenn ein Mitglied satzungsgemäß durch den Vorstand ausgeschlossen wurde und (auch satzungsgemäß) Widerspruch dagegen eingelegt hat: ist das Mitglied dann erst mal draußen oder noch Mitglied bis die MV (steht so in der Satzung) darüber entschieden hat?

Und noch zwei andere Sachen:
Wenn eine MV nicht beschlussfähig war und ein Mitglied deshalb die Beschlüsse anficht und in der nächsten MV noch einmal darüber abstimmen lassen möchte: muss das Mitglied das auf der betreffenden MV selbst vortragen oder reicht es, wenn es dies gegenüber dem Vorstand äußert?

Wenn der Vorstand, obwohl er dies lt. Satzung eigentlich selbst entscheiden kann, die MV um eine Meinungsäußerung bitte, die MV aber nicht beschlussfähig war: darf der Vorstand dann trotzdem so entscheiden, wie es diese MV vorgeschlagen hatte? Kann das dann angefochten werden?

Danke.

Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.11.2015

1. Rechtsmittel gegen den Ausschluss haben eine aufschiebende Wirkung. Die Mitgliedschaft besteht also fort, wenn die Satzung das nicht anders regelt (z.B. ein Ruhen der Mitgliedschaft vorsieht).

2. Wenn die Satzung kein bestimmtes Verfahren vorsieht, genügt zunächst die Anfechtungserklärung dem Vorstand gegenüber. Wenn die MV darüber debattiert, kann sich das Mitglied äußern, muss aber nicht. Die Anfechtung zu übergehen, nur weil das Mitglied in der MV keine Stellung nimmt, ist jedenfalls nicht korrekt.

3. Hier verstehe ich das Problem nicht. Wenn die Entscheidung in die Befugnisse des Vorstands fällt, hat das Votum der MV ohnehin nur eine beratende Funktion. Der Vorstand kann also entscheiden wie er will.

Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: Jan1980 ()
Datum: 08.07.2022

Hallo Herr Pfeiffer

ich muss nochmals an dieses Thema anknüpfen. Ich hätte dazu noch zwei Folgefragen (oder hätte ich einen neuen Beitrag aufmachen sollen?)

Es geht um meinen Ausschluss aus einem Verein. In der Satzung steht dazu folgendes:

"Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss binnen vier Wochen durch schriftlich begründete Beschwerde anfechten, über die die Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft".

Nun habe ich gegen meinen Ausschluss wie in der Satzung beschrieben Beschwerde eingelegt und es steht nunmehr die außerordentliche Mitgliederversammlung an, in der über meinen Ausschluss entschieden werden soll.

Ich wurde ich über den Termin der Mitgliederversammlung vom 18.07.2022 nur "informiert". Es wurde mir keine Einladung geschickt und dies damit begründet, dass die Mitgliedschaft ja ruht.

- Ist dies richtig?

Im Schreiben an mich steht: Falls sie sich zum Ausschluss äußern wollen, halten sie sich bitte ab 20:30 Uhr ..... bereit". Die anderen Mitglieder haben jedoch eine Einladung für 20:00 Uhr erhalten.

- Darf es sein, dass ich erst eine halbe Stunde später an der Mitgliederversammlung teilnehmen darf?
(Es dürften also 30 Minuten lang Unwahrheiten vorgetragen werden und ich habe keine Gelegenheit,
diese zu widerlegen? Irgendwie erscheint mir dies nicht richtig

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 08.07.2022

Ich wurde ich über den Termin der Mitgliederversammlung vom 18.07.2022 nur "informiert". Es wurde mir keine Einladung geschickt und dies damit begründet, dass die Mitgliedschaft ja ruht.
- Ist dies richtig?

# Ruhen der Mitgliedschaft bedeutet grundsätzlich, dass auch kein Teilnahmerecht an der MV besteht.

Im Schreiben an mich steht: Falls sie sich zum Ausschluss äußern wollen, halten sie sich bitte ab 20:30 Uhr ..... bereit". Die anderen Mitglieder haben jedoch eine Einladung für 20:00 Uhr erhalten.

# Das wäre soweit korrekt, weil das Recht auf Anhörung gewahrt ist, ohne dass ein Teilnahmerecht an der MV besteht.

- Darf es sein, dass ich erst eine halbe Stunde später an der Mitgliederversammlung teilnehmen darf?

Ja, sie haben ja wie gesagt keine Teilnahmerecht. Es geht nur um Ihre Anhörung. Insoweit werden sie wie ein Nichtmitglied behandelt (weil die Mitgliedschaftsrecht ja ruhen).

(Es dürften also 30 Minuten lang Unwahrheiten vorgetragen werden und ich habe keine Gelegenheit,
diese zu widerlegen? Irgendwie erscheint mir dies nicht richtig

# Dass Unwahrheiten vorgetragen werden können, ist eine bloße Unterstellung. Sie haben dann ja die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Gab es im eigentlichen Ausschlussverfahren keine Anhörung? Hier geht es ja nur noch um eine Anrufungsrecht.

Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: Jan1980 ()
Datum: 08.07.2022

pfeffer schrieb:
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> # Dass Unwahrheiten vorgetragen werden können, ist
> eine bloße Unterstellung.

Es wurden bereits im Vorfeld vom Vorstand Unwahrheiten verbreitet, welche mir durch andere Vereinsmitglieder zugetragen worden sind ....

> Sie haben dann ja die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Mir müsste dann also, wenn ich später angehört werde, alles mitgeteilt werden, was in der Sitzung besprochen wurde und ich darf mich dazu äußern?


> Gab es im eigentlichen Ausschlussverfahren keine Anhörung? Hier geht es ja nur noch um eine
> Anrufungsrecht.

Doch es gab eine Anhörung. Ich habe mich gegenüber dem Vorstand schriftlich geäußert

Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 08.07.2022

Mir müsste dann also, wenn ich später angehört werde, alles mitgeteilt werden, was in der Sitzung besprochen wurde und ich darf mich dazu äußern?

# Ich denke nicht. Das Anhörungverfahren fand ja statt. Hier geht es nur um eine Anrufung der MV ohne weiteren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: Jan1980 ()
Datum: 08.07.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------

> # Ich denke nicht. Das Anhörungverfahren fand ja statt. Hier geht es nur um eine Anrufung der MV
ohne weiteren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Ich verstehe dann aber nicht, zu was ich dann wenn ich darf, Stellung nehmen soll?

Naja, ich vertraue dann einfach mal auf einige Vereinskameraden, die die Wahrheit kennen und mich dann an meiner Stelle in der MV verteidigen werden....

Vielen Dank für Ihre Hilfe.