Re: Ausgleiderung der Jugendabteilung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2015
Wenn der Vorstand hier nicht mitspielt, bleibt nur die Möglichkeit, dass die Abteilungsmitglieder aus dem Verein austreten und einen eigenen gründen. Irgenwelche Ansprüche auf Mittel des Vereins haben sie aber nicht.
Beim Namen darf keine Verwechslungsgefahr vorliegen. Darüber entscheidet zunächst das Vereinsregister. Den Ortsnamen zu nutzen, sollte kein Problem darstellen, wenn sich die restlichen Namensteile klar unterscheiden.