Strafgeld
von: ulrike 56 ()
Datum: 19.10.2015
Nachdem der Verein gegen mich ein Strafgeld verhängt hat, da ich aufgrund von Krankheit nicht an einer Mitgliederversammlung teilnehmen konnte, habe ich dagegen Klage eingereicht. In diesem Fall hat der Verein einen auszuzahlenden Betrag des Vereinsüberschusses 2014 einbehalten. Mittlerweile hat ein Amtsgericht meiner Klage stattgegeben, da das Strafgeld nicht in der Satzung verankert ist.
Nun sind bestehende und auch ehemalige Mitglieder verärgert, die in der Vergangenheit dem Vorstand vertraut und das Strafgeld gezahlt haben. Insgesamt wurden seit 2003 ca. 25.000 € eingezogen, die sich in keiner Budget-Statistik finden lassen.
Welche Möglichkeiten haben die Mitglieder ihre unrechtmäßig eingezogenen Strafgelder zurück zu fordern?