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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag
von: esra ()
Datum: 15.10.2015

Guten Tag,
als Kassenwartin eines kleinen Sportvereins habe ich folgendes Problem:
Ein Übungsleiter nimmt für seine Ül-Tätigkeit (Betreuung von Kindersportgruppen) im Verein A die Übungsleiterpauschale gem §3Nr.26 EStG (2400 EUR / Jahr) in Anspruch. Kann er für eine ähnliche Ül Tätigkeit im Verein B zusätzlich die Ehrenamtspauschale gem. §3Nr.26a (720 EUR / Jahr) beanspruchen, und einen eventuell darüber hinaus gehenden Betrag als Honorarkraft abrechnen?

Ich würde mich freuen, wenn sie mir weiterhelfen können.

Re: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.10.2015

Wenn es sich um eine ähnliche Tätigkeit handelt, kann er nicht den Ehrenamtsfreibetrag zusätzlich nutzen. Das ginge nur bei unterschiedlichen Tätigkeiten.
Den über 2.400 Euro hinausgehenden Betrag kann man grundsätzlich auf Honorarbasis abrechnen - vorausgesetzt es sind die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit gegeben, was bei Übungsleitern nicht die Regel ist.

Re: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag
von: esra ()
Datum: 16.10.2015

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!