Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Dittmar Wöhlert ()
Datum: 04.10.2015
Hallo ins Forum,
wir bin Schatzmeister mit einem sehr umfangreichen Geldvermögen (ca. 430 TEUR). In unserer Satzung steht folgendes:
Der Geschäftsführende Vorstand kann Geschäfte tätigen, die in finanzieller Hinsicht den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen.
Der "geschäftsführende Vorstand" besteht aus Vorsitzendem, 2. Vorsitzender, Schriftführer und Schatzmeister. Verstehe ich es richtig, dass bei ggf. Wiederanlagen, die den Betrag von 10.000 Euro übersteigen, erst ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig wäre? Gewollt ist ja eigentlich, dass nicht irgendwelche Anschaffungen getätigt werden. Wie könnte man das geschickt formulieren? Wer hat entsprende/ähnliche Formulierungen/Regelungen in der Satzung?
Viele Grüße
Dittmar Wöhlert