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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Dittmar Wöhlert ()
Datum: 04.10.2015

Hallo ins Forum,

wir bin Schatzmeister mit einem sehr umfangreichen Geldvermögen (ca. 430 TEUR). In unserer Satzung steht folgendes:

Der Geschäftsführende Vorstand kann Geschäfte tätigen, die in finanzieller Hinsicht den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen.

Der "geschäftsführende Vorstand" besteht aus Vorsitzendem, 2. Vorsitzender, Schriftführer und Schatzmeister. Verstehe ich es richtig, dass bei ggf. Wiederanlagen, die den Betrag von 10.000 Euro übersteigen, erst ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig wäre? Gewollt ist ja eigentlich, dass nicht irgendwelche Anschaffungen getätigt werden. Wie könnte man das geschickt formulieren? Wer hat entsprende/ähnliche Formulierungen/Regelungen in der Satzung?

Viele Grüße

Dittmar Wöhlert

Re: Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.10.2015

Da stellt sich zunächst die Frage, was mit "Geschäfte" gemeint sein könnte.
Wie sehen diese Wiederanlagen aus? Gibt es hier Risiken?

Re: Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Dittmar Wöhlert ()
Datum: 05.10.2015

Die Wiederanlagen erfolgen konservativ (festverzinsliche Wertpapiere, Sparbriefe etc.). Risiko ist nicht gewünscht. Dafür gibt es allerdings keinen Beschluss.

Re: Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.10.2015

Ich würde den Begriff "Geschäft" vorsichtshalber weit auslegen und die Zustimmung der MV einholen.
Man kann natürlich darüber streiten, ob auch eine bloße Mittelumschichtung als "Geschäft" zu bezeichnen ist, aber die MV zu informieren, ist ohnehin erforderlich.
Wenn das zeitlich nicht geht, kann die Zustimmung auch später eingeholt werden. Oder wären die Mittel für eine so lange Frist gebunden, dass das problematisch werden könnte?

Re: Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Dittmar Wöhlert ()
Datum: 07.10.2015

Hallo nochmal,

Nein, das wäre durchaus machbar. Mich hat interessiert, wie diese "schwammige" Formulierung zu verstehen ist. Da ohnehin die Satzung einer "Sanierung" unterzogen werden muss, haben wir folgende Überlegung:

- Diesen Satz in der Satzung zu streichen.
- Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand wo dies genau geregelt wird (z. B. "Geschäfte bis zu einer Höhe von 50.000 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ausnahme: Geld- und Wiederanlagen können mündelsicher durch den Schatzmeister in Abstimmung mit dem Vorsitzenden vorgenommen werden"). Würde dagegen verstoßen werden, hätte dies die gleiche Wirkung wie in der Satzung, oder?

Viele Grüße

Dittmar Wöhlert

Re: Begrenzung von Geschäftswerten in der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.10.2015

Ja, eine von der MV beschlossene Geschäftsordnung bindet den Vorstand (wie ein Beschluss). Er kann bei Verstößen dagegen haftbar gemacht werden.