Bundesdatenschutzgesetz
von: boernie53 ()
Datum: 04.10.2015
Hallo,
wir haben vor zwei Monaten einen Beschluss zur Zahlung einer Umlagre beschlossen.Einige haben immer noch nicht gezahlt. Wir haben schon drei Gesprächsrunden angeboten, um die Informationen des WARUM zu erläutern. Diese wurden nicht genutzt. Nun haben wir noch eine letzte Infoveranstaltung geplant, zu der wir die Nicht- und Teilzahler namentlich einluden (Aushang im Schaukasten).
Daraufhin bekamen wir (der Vorstand) einen Brief, dass dessen Verfasser verlangt, dass sein Name sofort aus dem Kasten genommen wird. Es verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz und könnte rechtlich Folgen haben.
Wir sehen aber im Moment keinen anderen Weg, in dieser Situation voran zu kommen.
Im Voraus Danke für die Antwort,
boernie53