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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bundesdatenschutzgesetz
von: boernie53 ()
Datum: 04.10.2015

Hallo,
wir haben vor zwei Monaten einen Beschluss zur Zahlung einer Umlagre beschlossen.Einige haben immer noch nicht gezahlt. Wir haben schon drei Gesprächsrunden angeboten, um die Informationen des WARUM zu erläutern. Diese wurden nicht genutzt. Nun haben wir noch eine letzte Infoveranstaltung geplant, zu der wir die Nicht- und Teilzahler namentlich einluden (Aushang im Schaukasten).
Daraufhin bekamen wir (der Vorstand) einen Brief, dass dessen Verfasser verlangt, dass sein Name sofort aus dem Kasten genommen wird. Es verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz und könnte rechtlich Folgen haben.
Wir sehen aber im Moment keinen anderen Weg, in dieser Situation voran zu kommen.

Im Voraus Danke für die Antwort,
boernie53

Re: Bundesdatenschutzgesetz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.10.2015

Ich sehe da auch ein Datenschutzproblem, wenn faktisch die Namen der Mitglieder öffentlich gemacht werden, die nicht gezahlt haben
Der Beschluss der MV ist verbindlich (wenn die Umlage in der Satzung ausreichend geregelt ist). Es geht also weniger darum, Überzeugungsarbeit zu leisten, als den Zahlungsanspruch durchzusetzen. Dazu würde man eher Mahnschreiben verschicken als "Motivationsarbeit" zu machen.

Re: Bundesdatenschutzgesetz
von: boernie53 ()
Datum: 05.10.2015

Mahnschreiben haben wir durch.

Re: Bundesdatenschutzgesetz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.10.2015

Dann wären die üblichen Rechtsmittel der nächste Schritt.

Re: Bundesdatenschutzgesetz
von: Hardy ()
Datum: 06.10.2015

Der nächste Schritt wäre m.M.n. das gerichtliche Mahnverfahren. Aber wenn pro Nichtzahler der Umlage für Eure Schließanlage nicht mal die 66 € oder noch weniger zusammenkommen, sollte der VS darauf verzichten oder lasst Euch vom Anwalt beraten.
Es kann ja auch dazu führen, dass diese Anlage fertig wird und für die Nichtzahler kein Schlüssel vorhanden ist?
Hardy

Re: Bundesdatenschutzgesetz
von: boernie53 ()
Datum: 06.10.2015

An diesem traurigen Umstand haben wir auch schon gedacht. Wir haben insgesamt zehn Tore in unserer Anlage. Man könnte ein Tor mit dem alten Schloß belassen.Der Zugang wäre gesichert. Dort ist zwar keine offizielle Zufahrt , aber wenn man nicht gesehen wird, geht es. Wie die Grubenentleerung und die bestellten Container für diese Armen in die Anlage kommen, ist dann leider nicht geklärt.