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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: Ulrich ()
Datum: 27.09.2015

Guten Tag,

ich bin Mitglied in einem Verein (e.V.) dessen Satzung bestimmt, dass der Vereinszweck ist, die soziale und berufliche Integration junger Menschen zu fördern. Es ist in der Satzung ausgeführt, dass dieses Ziel durch den Betrieb eigener Einrichtungen und Dienste erreicht werden soll.

Es wird leider deutlich, dass der Eigenbetrieb die personellen Ressourcen des Vereins übersteigt.

Nun möchte der Verein sich neu ausrichten. Statt des Eigenbetriebs möchte der Verein nun ein Förderverein werden, der Geld sammelt, um jugendspezifische Projekte zu unterstützen.

Dafür ist eine Satzungsänderung erforderlich.

Handelt es sich dabei um eine

a) bloße Satzungsänderung (Vereinszweck bleibt gleich, nur die Umsetzung ändert sich)= Zustimmung von drei Vierteln aller Mitglieder erforderlich

b) Änderung des Vereinszwecks = alle Mitglieder müssen zustimmen

Für entsprechende Hinweise danke ich herzlich!

Viele Grüße

Ulrich

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.09.2015

Dabei handelt es sich eindeutig um eine Zweckänderung. Die Rechtsprechung hat den Begriff der Zweckänderung relativ eng gefasst. Auch das Aufgeben eines Teilzwecks fällt darunter. Dass der Verein nicht mehr unmittelbar tätig ist, ändert auch ganz wesentlich seinen Charakter.

Re: Satzungsänderung
von: Ulrich ()
Datum: 29.09.2015

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und konkrete Antwort!