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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Überschuss
von: bernd60 ()
Datum: 25.09.2015

Der Verein erwirtschaftet durch pauschale Umlagen und Aufnahmegebühren einen Überschuss, der im Folgejahr an die Mitglieder anteilig ausgezahlt wird. Mitglieder, die zum Jahresende ausscheiden, haben laut Satzung keinen Anspruch mehr auf diese Auszahlung. Ist dies zulässig?

Re: Überschuss
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2015

Ich gehe davon aus, dass der Verein nicht gemeinnütig ist.
Gibt es eine Satzungsregelung zu dieser Ausschüttung?



Edited 1 time(s). Last edit at 25.09.2015 by pfeffer.

Re: Überschuss
von: Bernhs 60 ()
Datum: 25.09.2015

Vielen Dank für das schnelle Feedback.
Der Verein ist nicht gemeinnützig, es handelt sich dabei um einen Verein von selbstständigen Beratern und die Umlagen sollen laut Satzung gemeinsame Marketingaktivitäten finanzieren. Die Verwendung eines möglichen Überschusses ist in der Satzung nicht geregelt. Auf der ersten Mitgliederversammlung eines jeden Jahres wird die Verwendung eines Überschusses beschlossen. Die Verwendung des Überschusses erfolgt entweder als Übertragung ins neue Budget oder als Ausschüttung an die Mitglieder. Das zum Jahresende ausscheidende Mitglied kann nicht mehr an einer Abstimmung teilnehmen, da er bei der ersten MV im neuen Jahr ja nicht mehr Mitglied ist.
In der Satzung ist lediglich festgehalten, dass die Umlage (im fünfstelligen Bereich pro Mitglied) jeweils auf der ersten MV eines jeden Jahre,s ebenso wie das Jahresbudget verabschiedet wird.

Re: Überschuss
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2015

Wenn die Satzung das so regelt, gibt es keine rechtlichen Bedenken.
Generell hat ein Mitglied keinen Anspruch auf Erträge oder Vermögen, den nicht die Satzung einräumt.
Wenn sie es in dieser Weise tut, ist das zweifellos zulässig.