Re: Überschuss
von: Bernhs 60 ()
Datum: 25.09.2015
Vielen Dank für das schnelle Feedback.
Der Verein ist nicht gemeinnützig, es handelt sich dabei um einen Verein von selbstständigen Beratern und die Umlagen sollen laut Satzung gemeinsame Marketingaktivitäten finanzieren. Die Verwendung eines möglichen Überschusses ist in der Satzung nicht geregelt. Auf der ersten Mitgliederversammlung eines jeden Jahres wird die Verwendung eines Überschusses beschlossen. Die Verwendung des Überschusses erfolgt entweder als Übertragung ins neue Budget oder als Ausschüttung an die Mitglieder. Das zum Jahresende ausscheidende Mitglied kann nicht mehr an einer Abstimmung teilnehmen, da er bei der ersten MV im neuen Jahr ja nicht mehr Mitglied ist.
In der Satzung ist lediglich festgehalten, dass die Umlage (im fünfstelligen Bereich pro Mitglied) jeweils auf der ersten MV eines jeden Jahre,s ebenso wie das Jahresbudget verabschiedet wird.