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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsaufnahme verweigern
von: bedaro ()
Datum: 24.09.2015

Guten Abend,

vor zwei Jahren - noch unter der damaligen Vorstandschaft - hatten wir in unserem Verein den Fall, dass ein Mitglied nach Beitragsrückstand, Schulden von 200 Euro aus der Sportheimwirtschaft, Rauchen eines Joints auf dem Spielfeld und einer Schlägerei bei einer Vereinsveranstaltung den Verein verlassen hat, weil ihm dies nahegelegt wurde und mit "Rauswurf" gedroht wurde.

Nun möchte dieses Mitglied einen neuen Aufnahmeantrag in den Verein stellen.

Muss unser Verein dieses ehemalige Mitglied aufnehmen? Sind wir grundsätzlich zur Aufnahme jeder Person verpflichtet?

Die Vereinssatzung sagt zu Mitgliedsaufnahmen folgendes:

"Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft.

Ordentliches Mitglied kann jeder Ehrenhafte beiderlei Geschlechts werden (...)

Der Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied hat schriftlich zu erfolgen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vereinsausschuss."

Re: Mitgliedsaufnahme verweigern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2015

Es gibt - bis auf ganz spezielle Ausnahmen, die hier ohne Bedeutung sind - kein Recht auf Aufnahme in einen Verein.
Zudem kann die Aufnahme aus persönlichen Gründen verweigert werden, wofür es hier ja gute Gründe gibt.
Die Aufnahme kann hier also ohne Bedenken abgelehnt werden. Auch die genannte Satzungsregelung steht dem nicht entgegen.

Re: Mitgliedsaufnahme verweigern
von: bedaro ()
Datum: 30.09.2015

Vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort!