Re: Umlage
von: Hardy ()
Datum: 19.09.2015
Hallo Boernie, lassen Sie sich von den Auffassungen von Mitgliedern, die offensichtlich gegen die in mehreren Beiträgen genannte Umlage - egal welcher Art - nicht Irre machen. Fragen Sie diese in der a MV, wieso diese Umlage "öffentliche Gelder" seien und worauf sie sich berufen. Im Urteil des BGH Az: II ZR 91/06 findet man nicht einen derartigen Begriff. Und auch bisher wurde in der bisherigen Diskussion nicht deutlich, dass z.B. mittels Finanzen aus der öffentlichen Hand (z.B. Kommune) dafür etwas zur Verfügung gestellt werden soll. Sondern allein durch die Mitglieder der betroffenen Vereine selbst. Und selbst wenn man das Ganze über einen Bankkredit finanziert, sind es keine öffentlichen Gelder.
Umlagen sind vom Grundsatz her: Son derbeiträge zur Deckung einer Aufwendung, die über die regulären Mitgliedsbeiträge hinausgehen und in der Satzung geregelt sein müssen.
Hardy