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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand nur 3 von 4 besetzt, beschlußfähig?
von: Frager70 ()
Datum: 18.09.2015

Hallo! Der geschäftsführende Vorstand setzt sich bei uns aus 1. und 2. Vorsitz sowie Schatzmeister und Schriftführeer zusammen. Laut Satzung sind zwei davon gemeinsam im Außenverhältnis vertretungsberechtigt. Nun wude der 2. Vorsitzende nicht gewählt (mangels Kandidaten). M.E. ist der Vorstand doch trotzdem beshclußfähig. Oder? Es gibt leider keine Geschäftsordnung des Vorstandes, in der Satzung steht dazu:
"Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende,
vertreten."
Außerdem:
"Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens
zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, anwesend sind."
Also müßte es doch auch mit 3 gewählten Vorständen gehn. Oder?
Für "schriftliche Abstimmungen" gilt: "Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn
alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung
erklären." Unter "alle" verstehe ich die wirklich besetzten Posten. Oder?
Sorry, wenn die Anfarge so lang ist .....
Vielen Dnak schon jetzt für Hilfe und Anregungen !

Re: Vorstand nur 3 von 4 besetzt, beschlußfähig?
von: Hardy ()
Datum: 19.09.2015

Hallo,
1. In einer Geschäftsordnung darf nichts stehen, was dem Inhalt der Satzung widerspricht.
2. Da bei Euch noch ein VS-Mitglied, lt. BGB § 26, gewählt ist und arbeitet, könntet Ihr mit einer Nachwahl u.U. das Problem lösen.
3. Oder Ihr ändert die Anzahl der VS-Mitglieder auf 3, indem z.B. der Schriftführer in Personalunion zugleich der stv. VS ist. Möglich allerdings nur auf der MV und Registrierung im VR.

Bei mir im e.V. gibt es ca. 140 Mitglieder, VS insges. 4 und der stv.VS ist zugleich der Schriftführer.
Ansonsten seit Ihr m.M.n. Beschluss- und handlungsfähig.

Hardy aus Sachsen