Vorsitzende und Beisitzer Beschlussfähig?
von: PeterSchneider ()
Datum: 17.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht kann mir jemand helfen und einen Tip geben?
Der Sohn meiner Freundin ist in einem Judoverein.
Nach dem MV im April 2014 ist zuerst der stell. Vorsitzende, später der Schriftführer, zwei Beisitzer und dann der Schatzmeister zurück getreten.
Nun ist der Vorsitzende allen und mach auch vieles allein, schafft natürlich nicht alles,
aber es fast andauernd neue Beschlüsse und das nur mit einem Beisitzer.
Auszug aus der Satzung:
„Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stell. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den drei Beisitzern.
Er wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Rücktritt eines Vorstandmitgliedes kann der Vorstand für den Rest der Amtszeit bis zur nächsten MV ein Ersatzmitglied bestimmen.“ Die Satzung ist von 2003.
Nun habe ich viel gelesen und recherchiert und bin zu der Schlussfolgerung gekommen, dass diese Beschlüsse vielleicht nicht rechtens sind, weil es keinen richtigen Vorstand gibt? Oder doch?
Es steht leider nicht in der Satzung, wann ein Ersatzmitglied gewählt werden muss. Aber der Vorsitzende scheint die Situation für sich zu nutzen und macht auch keine Anstalten eine Mitgliederversammlung durchzuführen oder die anderen Positionen nachzubesetzen.
Danke für die Hilfe.
Peter Schneider