Außerordentliche Mitgliederversammlung
von: boernie53 ()
Datum: 15.09.2015
Hallo,
auch ich muss zur Einladung zur MV was fragen.
Unsere Einladungsfrist beträgt 14 Tage vor der Versammlung. Nachdem letztens ein Beschluss zur Umlagenzsahlung gefasst wurde, wollen einige Mitglieder durch Anfechten und Wortverdrehen ihre Zahlung verhindern. Die Mahnungen werden ignoriert. Wieviel Zeit muss zwischen einer Einberufung einer Außerordentlichen MV und der Einladung liegen?
In der Satzung steht nur, dass ein Drittel der Mitglieder schriftlich einen Antrag mit Begründung stellen muss.
Aber wahrscheinlich sieht sich der Vorstand auch so genötigt, eine MV durchzuführen.
Im Voraus vielen Dank,
boernie 53