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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Außerordentliche Mitgliederversammlung
von: boernie53 ()
Datum: 15.09.2015

Hallo,
auch ich muss zur Einladung zur MV was fragen.
Unsere Einladungsfrist beträgt 14 Tage vor der Versammlung. Nachdem letztens ein Beschluss zur Umlagenzsahlung gefasst wurde, wollen einige Mitglieder durch Anfechten und Wortverdrehen ihre Zahlung verhindern. Die Mahnungen werden ignoriert. Wieviel Zeit muss zwischen einer Einberufung einer Außerordentlichen MV und der Einladung liegen?
In der Satzung steht nur, dass ein Drittel der Mitglieder schriftlich einen Antrag mit Begründung stellen muss.
Aber wahrscheinlich sieht sich der Vorstand auch so genötigt, eine MV durchzuführen.
Im Voraus vielen Dank,

boernie 53

Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.09.2015

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, gilt für die außerordentliche MV die gleiche Ladungsfrist und -form wie für die ordentliche.