Re: Einladung MV nicht fristgerecht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2015
Ein solche punktuelle Satzungsdurchbrechung wäre nur zulässig, wenn sie von der Mehrheit beschlossen wird, die auch für die Satzungsänderung benötigt wird.
Die Beschlüsse auf der MV sind aber nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar. Wenn sich also niemand findet, der die Beschlüsse anfechten will, wäre der Fehler insofern heilbar, als die Anfechung zeitnah erfolgen muss. Spätestens nach 6 Monaten ist die Anfechtung nicht mehr möglich.
Der Nachweis, dass die Anwesenheit von Mitgliedern, die wegen des Fehler bei der Ladung nicht teilnehmen konnten, das Abstimmungsergebnis veränderte hätte, muss durch den Verein geführt werden, nicht durch die abwesenden Mitglieder. Das ist schwierig, weil nicht die Stimmenzahl allein entscheidet. Eine ganz klare Mehrheit ist aber ein gutes Argument.