Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung MV nicht fristgerecht
von: Leidtragender... ()
Datum: 14.09.2015

Hallo zusammen,

In der Satzung steht...
Zu der Versammlung lädt der Vorstand mit 4 Wochen Frist. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und die Haelfte der Stimmen anwesend ist.

Nun nehmen wir an, die Frist wird um zwei Wochen verschlafen.

Was nun? Ist das Ganze "heilbar"?

Was ist wenn von 20 Mitgliedern zwei nicht da sind und Widerspruch gegen dort gefaellte Beschluesse einlegen? Wie koennen die zwei nachweisen, dass dort gefaellte, teilweise einstimmige Beschluesse mit ihrer Anwesenheit anders ausgegangen wären?

Re: Einladung MV nicht fristgerecht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2015

Ein solche punktuelle Satzungsdurchbrechung wäre nur zulässig, wenn sie von der Mehrheit beschlossen wird, die auch für die Satzungsänderung benötigt wird.
Die Beschlüsse auf der MV sind aber nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar. Wenn sich also niemand findet, der die Beschlüsse anfechten will, wäre der Fehler insofern heilbar, als die Anfechung zeitnah erfolgen muss. Spätestens nach 6 Monaten ist die Anfechtung nicht mehr möglich.

Der Nachweis, dass die Anwesenheit von Mitgliedern, die wegen des Fehler bei der Ladung nicht teilnehmen konnten, das Abstimmungsergebnis veränderte hätte, muss durch den Verein geführt werden, nicht durch die abwesenden Mitglieder. Das ist schwierig, weil nicht die Stimmenzahl allein entscheidet. Eine ganz klare Mehrheit ist aber ein gutes Argument.