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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kündingung 2. Vorstand Rechtgülltig
von: Riewe ()
Datum: 08.09.2015

Hallo,

Wir haben momentan im Verein etwas stress mit dem 1. Vorstand. Er hat den Mitglieder die Kündigung per E-Mail gesendet.

Ich als 2. Vorstand hatte wollte vor ca. 1 Jahr meine Mitgliedschaft kündigen. Da ich die Kündigung nicht unterschieben habe wurde diese nicht angenommen vom 1. Vorstand.

Nun behauptet der 1. Vorstand das der Verein mit seinen ausscheinden nicht mehr handlungsfähig ist, da kein 2. Vorstand vorhanden ist. Bei keiner Mitglieder Versammlung wurde je mals ein Rücktritt des 2. Vorstand gesprochen.

Da och auch später keine Bestätigung vom 1. Vorstand bekommen habe gehe ich davon aus das ich noch immer 2. Vorstand bin ? Mitgliedsbeitrag wurde ja auch weiter hin abgezogen.

Re: Kündingung 2. Vorstand Rechtgülltig
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.09.2015

Zunächst eine Rückfrage: Haben Sie die Mitgliedschaft im Verein gekündigt oder das Vorstandsamt niedergelegt?
Die Unterschrift kann hier grundsätzlich keine Rolle spielen, weil es für beides keine Formvorschrift gibt - es sei denn, die Satzung verlangt das.
Aus der Kündigung der Mitgliedschaft folgt nicht automatisch das Ende des Amtes - wenn die Satzung das nicht so regelt.

Re: Kündingung 2. Vorstand Rechtgülltig
von: Hardy ()
Datum: 11.09.2015

Hallo Riewe,
Sie haben wohl noch nicht auf die Frage von Hr. Pfeffer geantwortet.
Aber wenn der 1. und 2. Vorsitzende den e.V. vertreten, wurde die Rücktrittsangelegenheit gegenüber dem VR verschwiegen bzw. nicht gemeldet. Lesen Sie mal dazu das Urteil vom OLG Thüringen Az: 3 W 579/14 vom 16.3.2015. Da ist auch von Zwangsgeld die Rede.
Viele Grüße aus Sachsen

Re: Kündingung 2. Vorstand Rechtgülltig
von: Riewe ()
Datum: 11.09.2015

Hallo,

Die Kündigung muss laut Satzung schriftlich erfolgen. Wurde wie schon gesagt nicht anerkannt. Die Kündigung war inkl . Rücktritt des 2. Vorstand.

Ich wurde überredet den 2.Vorstand bis auf weiteres weiter zu führen, bis im Januar 2016 neuwahlen angedacht waren.

Re: Kündingung 2. Vorstand Rechtgülltig
von: kizushi ()
Datum: 14.09.2015

Ich habe es nicht verstanden, was genau hat der 1. Vorsitzende den Mitgliedern gemailt? Seinen eigenen Rücktritt? Oder hat er Mitgliedern gekündigt um die Vereinsauflösung zu betreiben?

Wenn der 1. Vorsitzende seinen Rücktritt erklärt hat und Ihr Rücktritt als 2. Vorsitzender nicht wirksam (eingetragen!) ist können Sie ja noch zeitnah eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen um einen neuen Vorstand wählen zu lassen.

Falls strittig ist, ob der Verein noch handlungsfähig ist, kann auch das Vereinsgericht mit der Bestellung eines Notvorstands "nachhelfen".