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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
schriftliche Abstimmung
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 01.09.2015

Hallo,

in unserer Satzung steht zu den MV u.a.: "Beschlüsse der Mitgliederversammlung können in begründeten Ausnahmefällen auch schriftlich gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern durch einfachen Brief, Fax oder Email mit einer zweiwöchigen Frist zur Stimmabgabe vorgelegt. Für die Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit, wie sie für die entsprechende Art der Beschlussfassung mit Versammlung geregelt ist. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen."

Nun hat der Vorstand von dieser Art der Abstimmung gebrauch gemacht. Es hat sich aber weniger als die Hälfte der Mitglieder zurückgemeldet (von denen aber die übergroße Mehrheit zugestimmt hat). 50 % müssten bei einer "normalen" MV anwesend sein, um Beschlussfähig zu sein. Aber es gibt ja den letzten Satz. Da lese ich heraus, dass eine schriftliche Abstimmung, egal wie viele sich zurückmelden, gültig ist. Sehe ich das richtig?

Danke!

Re: schriftliche Abstimmung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.09.2015

Das sehe ich aus so. Nach diesem Verfahren ist die Beschlussfähigkeit immer gegeben, weil eine fehlenden Rückmeldung als Enthaltung - nicht als Nichtteilnahme gewertet - wird.

Re: schriftliche Abstimmung
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 01.09.2015

Dankeschön.