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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nochmals Umlage
von: boernie53 ()
Datum: 26.08.2015

Die Umlage (60 €) wurde auf der MV beschlossen. Es ging um neues Tor und neue Schließanlage. Nun haben einige Mitglieder ( gerade welche, die einst im Vorstand waren) nur 10 bzw. zwölf Euro eingezahlt mit der Bemerkung "Schloß".
Ich werde also Mahnungen schreiben. Aber was kommt danach, wenn sie weiterhin verweigern, den vollen Betrag zu zahlen?
Wie oft bin ich verpflichtet zu mahnen?

Vielen Dank voraus!

Re: Nochmals Umlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2015

Die Frage wäre zunächst, ob die Satzung die Erhebung von Umlagen hergibt.
Wenn das der Fall ist und das Verfahren eingehalten wurde, gilt das Gleiche wie für turnusmäßige Beiträge.
Wenn die Zahlungen nicht mit den üblichen Mitteln eingetrieben werden, sollten Sie sich das Placet der MV holen. Andernfalls läge eine Schädigung des Vereinsvermögen vor, die Haftungsfolgen haben könnte.