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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederlisten
von: Uhustic ()
Datum: 21.08.2015

Hallo zusammen,

wir haben in unserem Verein das Problem, dass die Mitgliederlisten über die Jahre nicht korrekt geführt wurden und wir nun keinen Überblick mehr haben, wer im Verein Mitglied ist und wer nicht. Leider haben wir auch keinen Monats/Jahresbeitrag, so dass wir anhand dieser Informationen ermitteln könnten wer Mitglied ist und wer nicht.

Gibt es in solchen Fällen irgendeine möglichkeit die Mitglieder eines Vereins zu reseten bzw. nicht aktive Mitglieder (keine Teilnahem an MV oder JHV oder jegliche Aktivität am Vereinsleben) zu löschen.

Ich hoffe jemand kann mein Anliegen verstehen und hat irgendeine Idee, wie wir dieses Problem gelöst bekommen.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank fürs Helfen,

Uhustic

Re: Mitgliederlisten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.08.2015

Das hinge zunächst davon ab, welche Regelungen die Satzung zum Beitritt von Mitgliedern enthält.

Re: Mitgliederlisten
von: Uhusticha ()
Datum: 25.08.2015

Hallo Wolfgang,

Zunächst vielen Dank für deine Zuwendung!!! Danke!!

Die Satzung besagt nur, dass der Vorstand über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden kann/ darf.

Hier der Auszug aus der Satzung.

§ 4;Mitgliedschaft
(1)Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2)Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
;Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Mitteilung der Ablehnung an den Antragsteller die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.
(3)Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4)Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Quartalsende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen.
(5)Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, kann er durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.;Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme gegeben werden.
(6)Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.

Mehr steht da leider nicht zum Thema Mitglieder. Ich hoffe du hast eine Idee.

Vielen Dank und viele Grüße
Uhustic

Re: Mitgliederlisten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2015

Da kein formalisiertes Auffnahmeverfahren geregelt ist, kann die Mitgliedschaft auch stillschweigend oder konkludent erworben werden.
Ich sehe nur eine Möglichkeit, die Mitgliederliste zu bereinigen: über die Beitragszahlungen.
Alle Mitglieder, die keinen Beitrag zahlen, werden ausgeschlossen.

Re: Mitgliederlisten
von: Uhustic ()
Datum: 26.08.2015

Vielen Dank für die Antwort.

Nun kommen wir jedoch zum nächsten Problem.

§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Zur Festlegung der Beitragshöhe und –fälligkeit ist eine 3/4 (dreiviertel) Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.


Wir können ja leider überhaupt nicht mehr ordentlich Einladen, da wir nicht mehr wissen welche Personen in unserem Verein Mitglied sind und welche nicht.

Die Mitgliederlisten in unserem Vereins wurden leider in über 15 Jahren überhaupt nicht gepflegt, was bis zum heutigen Tag auch keinen gestört hat.

IDEE/ FRAGE:

Wäre es möglich bzw. erlaubt Mitgliederlisten an alle bekannte Mitglieder zuversenden, mit der Bitte diese mit ihnen bekannten Mitgliedern zu vervollständigen? So könnten wir dann für die nächste MV alle auf den Listen enthalte "Mitglieder" einladen und wären somit beschlussfähig.

Ich hoffe Sie können meinen Gedankengang nachvollziehen.


Vielen Dank

Uhustic

Re: Mitgliederlisten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2015

Dieses Verfahren ist sicher sinnvoll. Ansonsten müsste man einfach mit den vorhandenen Listen arbeiten und evtl. warten ob ein Mitglied moniert, dass es nicht zur MV eingeladen wurde.

Re: Mitgliederlisten
von: Uhustic ()
Datum: 26.08.2015

Vielen Dank für die schnelle Antwort.


Dann werden wir diesen Weg wohl mal versuchen!!! Danke.


P.s.: Habe eben bei ihnen ein ebook erworben, wann kann ich mit der Zustellung rechnen? :)