Satzungsänderung eines e.V., Gemeinnützigkeit
von: Elke ()
Datum: 11.08.2015
Hallo,
wenn das Vermögen eines Vereins laut Satzung bei dessen Auflösung zu gleichen Teilen an seine Mitglieder fällt, kann der Verein dann dennoch gemeinnützig sein (bleiben)?
Hoffe, dass ist verständlich,
Vielen Dank, Elke