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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Geld verwalten für Dritte
von: Paula ()
Datum: 09.08.2015

Hallo,
gemäß unserem Satzungszweck hat sich ein Elternteil an uns gewand und um Hilfe gebeten. Es wünscht, dass wir als gemeinnütziger und mildtätiger Verein nach dessen Tod eine betimmte Summe Geld verwalten und diese im Sinne der Kinder verwenden. Wenn das Kind etwas benötigt, soll das davon bezahlt werden. Leider finde ich im Netz keine Informationen, was wir beachten müssen, wie das Geld angelegt und verwaltet werden kann, wie wir uns absichern können, dass klar ist dass das Geld für das Kind ist. Und ob es Unterschiede bei so einer Thematik gibt für nicht volljährige und volljährige Kinder. Vielleicht noch eine wichtige Information, das Kind wird Vollwaise und der noch lebende Eltenrteil möchte alles für nach seinem absehbaren Tod im Sinne des Kindes regeln. Wer kann helfen oder mir weiterführende Infos geben?

Re: Geld verwalten für Dritte
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.08.2015

Verstehe ich das richtig:Sie betreuen in Ihrem Verein Kinder? Wäre das Geld damit zweckgebunden verwendet?