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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung/Eintragung
von: chora ()
Datum: 17.07.2015

Hallo in die Runde,
auf der regulären MV wurde die Satzung geändert.
Die Änderung ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen.
Nun soll die Satzung in einer außerordentlichen MV noch einmal geändert werden.
Wie läuft das bei der Eintragung, was muss angemeldet werden:

1. Müssen beide Satzungen beigefügt werden, also erstmals geänderte Satzung und zusätzlich die nochmals geänderte Satzung oder reicht die aktuelle Satzung mit beiden Änderungen.

2. Müssen im Anmeldungsformular beide Änderungen getrennt aufgeführt werden oder reicht es zu schreiben: z.B. In den MVen vom xx.xx.xx und xx.xx.xx wurde die Satzung in den Paragraphen.... geändert.

Danke und herzliche Grüße
chora

Re: Satzungsänderung/Eintragung
von: Hardy ()
Datum: 18.07.2015

Wie läuft das bei der Eintragung, was muss angemeldet werden:

1. Müssen beide Satzungen beigefügt werden, also erstmals geänderte Satzung und zusätzlich die nochmals geänderte Satzung oder reicht die aktuelle Satzung mit beiden Änderungen.

2. Müssen im Anmeldungsformular beide Änderungen getrennt aufgeführt werden oder reicht es zu schreiben: z.B. In den MVen vom xx.xx.xx und xx.xx.xx wurde die Satzung in den Paragraphen.... geändert.

Chora,

Bei Satzungsänderungen ist der genaue Wortlaut im Protokoll der jeweiligen MV festzuhalten.
Falls die beiden Satzungsänderungen aus den zwei MV in einer Anlage (ergänzte Satzung) zu den zwei Protokollen niedergeschrieben sind, muss deren Zusammengehörigkeit erkennbar sein. Das ist der Fall, wenn in den Protokollen auf die Anlage (ergänzte Satzung) verwiesen wird. Dabei sollten die gleichen Personen die Protokolle und die Anlage (ergänzte Satzung) unterschreiben.

Hardy