Re: Registeramt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.07.2015
Mit "Blatt" meinen Sie das Protokoll der Vorstandwahl? Eingereicht werden muss nur das Protokoll der Wahlversammlung. Daraus müssen sich natürlich alle Namen der einzutragenden Vorstandsmitglieder ergeben.
Falls es besondere Vorgaben gibt (z. B. Beschlussfähigkeitsklausel, besonderer Wahlmodus usw.) muss aus dem Protokoll zu ersehen sein, dass die entsprechenden Satzungsvorschriften beachtet wurden.