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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Registeramt
von: boernie53 ()
Datum: 16.07.2015

Muss der komplette Vorstand dem auf dem Blatt für das Registeramt aufgeführt sein?Muss Anwesenheitsliste, Einladung und Wahlprotokoll eingereicht werden?
Wer muss zum Notar?

Re: Registeramt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.07.2015

Mit "Blatt" meinen Sie das Protokoll der Vorstandwahl? Eingereicht werden muss nur das Protokoll der Wahlversammlung. Daraus müssen sich natürlich alle Namen der einzutragenden Vorstandsmitglieder ergeben.
Falls es besondere Vorgaben gibt (z. B. Beschlussfähigkeitsklausel, besonderer Wahlmodus usw.) muss aus dem Protokoll zu ersehen sein, dass die entsprechenden Satzungsvorschriften beachtet wurden.

Re: Registeramt
von: kizu ()
Datum: 17.07.2015

Falls mit "Blatt" das Formular des Vereinsgerichts gemeint ist (solche Vorlagen kommen immer mehr in Gebrauch):

Da gehören alle BGB-Vorstände rein. Auch solche die bereits Vorstand waren, die aber ihre Position geändert haben (z.B. der bisher zweite Stellvertreter wurde bei der aktuellen Wahl zum Ersten Stellvertreter gewählt).