Re: einer der BGB-Vorstände zurückgetreten
von: kipu ()
Datum: 17.07.2015
Zurückgetreten ist eine der beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
"Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Schatzmeister, sowie
e) weiteren Beisitzern.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; sie
führen ihr Amt bis zur Neuwahl weiter.Wiederwahl ist möglich. Die Mitgliederversammlung
kann jedes Mitglied des Gesamtvorstands vorzeitig abberufen und ersetzen, wenn
wichtige Gründe vorliegen, z.B. grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen
Geschäftsführung.
Vorstand im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der Vorsitzende und die
stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes. Sie sind je allein vertretungsberechtigt.
Im Innenverhältnis wird der Vorsitzende des Vorstandes durch die stellvertretenden Vorsitzenden
nur vertreten, wenn er verhindert ist. Die Reihenfolge der Stellvertretung wird
bei der Wahl bestimmt."