Re: Ehrenmitglied auf Gegenkurs
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.07.2015
Wenn die Satzung keine Regelungen dazu trifft, ist ein Vereinsausschluss nur "aus wichtigem Grund". möglich. D.h. das Mitglied muss ein Verhalten an den Tag legen, dass die weitere Mitgliedschaft für den Verein unzumutbar macht. Ob das hier der Fall ist, ist schwer zu beurteilen. Ruppige Meinungsäußerungen reichen jedenfalls nicht aus.