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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Matthias ()
Datum: 08.07.2015

Hallo,

wir sind ein gemeinnützig anerkannter Verein.

Es gibt eine Person, die gerne intensiv unsere Vereinsarbeit kennenlernen möchte, sprich 30 Stunden die Woche 3 Monate mitwirken möchte.

Würden wir mit dieser Person ein Praktikum vereinbaren, dann würde ja die Mindestlohnregelung greifen (was leider nicht leistbar ist).

Deshalb möchten wir eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbaren.

1) Was gilt es hier zu beachten?
2) Wie genau sieht die Abgrenzung von Ehrenamtlichem Engagement zu Praktikum aus?
3) Wo kann ich Näheres zu diesem Thema lesen?

Danke.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.07.2015

Wie hoch soll denn die Vergütung sein? In Frage käme ja die Ehrenamtspauschale.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Matthias ()
Datum: 08.07.2015

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also entweder gibt es keine Aufwandsentschädigung oder eine geringe.

Wie hoch dürfte die Aufwandsentschädigung denn sein?

Welche Regeln gibt es hierzu?

Danke, Matthias

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.07.2015

Die Ehrenamtspauschale sind 720 Euro pro Jahr. Hier besteht keine Mindestlohnpflicht.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Matthias ()
Datum: 08.07.2015

heißt das, dass bei jährlichen Einnahmen von mehr als 720 EUR Mindestlohnpflicht besteht?

das hieße ja, dass eine Aufwandsentschädigung im Monat maximal 60 EUR betragen darf?

nochmal vielen Dank.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.07.2015

Das das Praktikum nur drei Monate dauern soll, wären bis zu 240 Euro pro Monat möglich.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Matthias ()
Datum: 10.07.2015

Hallo,

ich habe jetzt hierzu nochmal nachgelesen und bin auf folgende Infos gestoßen:

eine ehrenamtliche Betätigung liegt nur dann vor, wenn die Tätigkeit NICHT unter persönlicher Weisungsunterworfenheit durchgeführt wird.

Nun.. wann liegt diese denn vor bzw. nicht vor? Was sind die Kriterien?

Man wird ja immer irgendwie nach bestimmten Weisungen aktiv sein..?

Danke, Matthias

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.07.2015

Hier geht um die arbeitsrechtliche Bewertung. Für die Ehrenamtspauschale ist das ohne Bedeutung.
Der Hintergrund: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind regelmäßig Aufragsverhältnisse nach § 662 ff BGB während ein Dienstverhältnis (Arbeitsvertrag) Vergütung und Weisungsbindung voraussetzt.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Matthias ()
Datum: 15.07.2015

Wäre eine Kombination aus ehrenamtlichem Engagement und selbständiger Tätigkeit möglich?

1) ehrenamtliches Engagement beim Verein

unbezahlt (im Umfang von 20 St./Woche)

2) selbständige Tätigkeit

Wir werden oft zu Gastspielen eingeladen, wo dann vor Ort eine Honorarkraft für einen Tag benötigt wird. Die Gastgeber können dann direkt an die Person ein Honorar (auf selbständiger Basis) bezahlen... (die Bezahlung läuft also NICHT über unseren Verein)

Was müsste man bei einem solchen Arrangement beachten?

Danke.

Re: Abgrenzung Ehrenamt zu Praktikum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.07.2015

Wenn nur die Honorartätigketi vergütet wird, gibt es da weiter keinen Regelungsbedarf. Die Honorarstunden werden bezahlt und fertig.
Hier kann u.U. eine teilweise Steuerbefreiung im Rahmen der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale möglich sein. Dazu genügt ein Nachweis über Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Gemeinnützigkeit.
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