Vorstand ist Arbeitnehmer im Verein
von: MHD 1959 ()
Datum: 17.06.2015
Hallo,
in unserem gemeinnützigen Verein sind zwei Vorstände auch Arbeitnehmer des Vereins. Die Tätigkeit der Vorstände, für das sie angestellt sind, hat nichts mit der Tätigkeit als Vereinsvorstandes zu tun.
Wir haben in unserer Satzung bisher noch keinen Hinweis, dass die Tätigkeit des Vorstandes vergütet werden kann.
Ich vermute, das müssen wir schnellstens ändern oder können wir uns für die Satzungsänderung Zeit lassen bis zur nächsten Hauptversammlung (Anfang 2016)?
Oder können wir das in einem Art „Rundum-Verfahren“ durchführen, indem wir alle eingetragenen Mitglieder anschreiben und „abstimmen“ lassen?
Diese Formulierung wollen wir in die Satzung aufnehmen:
Der Vorstand kann für alle Tätigkeiten für den Verein eine angemessene Vergütung erhalten. Ebenso ist es möglich, dass Mitglieder des Vorstandes in einem Anstellungsverhältnis mit dem Verein stehen. Haben wir dann unser Problem abgedeckt?
Schon mal Danke für eure Antworten.