Stimmberechtigung
von: ulrike56 ()
Datum: 16.06.2015
In unserer Vereinssatzung steht: "die Mitgliedschaft erfolgt zunächst für ein Jahr, ab Aushändigung der schriftlichen Aufnahmeerklärung zur Probe. In dieser Zeit hat das Mitglied kein Stimmrecht."
Trotzdem stimmen einige neue Mitglieder mit ab und deren Stimmen werden bei Beschlüssen berücksichtigt.
Ist das korrekt?