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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmberechtigung
von: ulrike56 ()
Datum: 16.06.2015

In unserer Vereinssatzung steht: "die Mitgliedschaft erfolgt zunächst für ein Jahr, ab Aushändigung der schriftlichen Aufnahmeerklärung zur Probe. In dieser Zeit hat das Mitglied kein Stimmrecht."
Trotzdem stimmen einige neue Mitglieder mit ab und deren Stimmen werden bei Beschlüssen berücksichtigt.
Ist das korrekt?

Re: Stimmberechtigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.06.2015

Nein. Ein solcher Stimmrechtausschluss durch die Satzung ist zulässig. Die Beschlüsse, die unter Beteiligung nicht stimmberechtigter Mitglieder zustande kamen, sind damit anfechtbar.