NIcht eingezogene Beiträge
von: Conni ()
Datum: 14.06.2015
Hallo,
ich hab grad gelesen, dass Vereinsbeiträge 3 Jahre nicht verjähren. Wie läuft das denn, wenn ich Unstimmigkeiten mit meinem Verein habe, diesem eine Einzugsermächtigung vorliegt und sie seit 12 Monaten nicht mehr eingezogen haben - bewußt und gewollt. KÖnnen Sie dann rückwirkend einziehen?
Auch zur Mitgliederversammlung wurde ich nicht eingeladen.