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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
NIcht eingezogene Beiträge
von: Conni ()
Datum: 14.06.2015

Hallo,
ich hab grad gelesen, dass Vereinsbeiträge 3 Jahre nicht verjähren. Wie läuft das denn, wenn ich Unstimmigkeiten mit meinem Verein habe, diesem eine Einzugsermächtigung vorliegt und sie seit 12 Monaten nicht mehr eingezogen haben - bewußt und gewollt. KÖnnen Sie dann rückwirkend einziehen?
Auch zur Mitgliederversammlung wurde ich nicht eingeladen.

Re: NIcht eingezogene Beiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.06.2015

Solange die Mitgliedschaft besteht, besteht auch die Beitragspflicht. Also können die Beiträge auch nachträglich eingezogen werden.
Das der Verein Sie nicht mehr zu den Versammlungen einlädt, ist vor allem für ihn ein Risiko, weil Sie dann die Beschlüsse der Versammlungen anfechten können.
Ein Rückbehaltungsrecht bei den Beiträgen ergibt sich daraus aber nicht.