Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nochmals einfache Mehrheit
von: boernie53 ()
Datum: 01.06.2015

Hallo Herr Pfeiffer,
wie Sie schrieben, habe ich mit meinen 16 Ja-Stimmen gewonnen. Da die alten Vorstandsmitglieder aber nicht wollten, dass ich Vorsitzender werde, tuschelten sie und knobelten so lange, bis es hieß, ich hätte verloren. Man müsse nun an den Verband treten, ob nochmals Wahlen stattfinden müssen, oder ob ein Vorsitzender bestellt wird, da es keinen anderen Kandidaten gab. Da ich in diesem Moment auch nicht wusste, was gehauen und gestochen ist, verhielt ich mich ruhig. Ich schrieb an die Verbandsvorsitzende, von der ich sicher keine Antwort erhalte und hängte dem Versammlungsleiter, der alter und neuer Stellvertreter ist die Gesetze an die Gartenpforte. Leider war er noch nicht da. Ich möchte jetzt keinen Formfehler machen. Kann ich jetzt noch nach zwei Tagen gegen diese "Wahlfälschung" angehen und wie? Oder reicht es, den Herren mitzuteilen, dass sie sich laut Paragraph xyz geirrt haben und ich der neue Vorsitzende bin?

Mit freundlichen Grüßen
boernie 53

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.06.2015

Zunächst sollte Sie diese Auslegung des Wahlergebnissen anfechten. Dazu genügt ein eingeschriebener Brief an den Vorstand und die Forderung, das Protokoll entsprechend zu ändern.
Generell wird bei Beschlussanfechtungen eine Frist von höchsten 4 Monaten zugelassen.

Was ich nicht verstehe: Ist Ihr Verein nicht eigenständig, weil hier immer der Verband als Entscheidungsträger genannt wird?

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: boernie53 ()
Datum: 01.06.2015

Wir sind ein eingetragener Gartenverein. die ganzer Misere fing an, als vor Jahren ein parkplatz, der nur noch als Wendeplatz benutzt wurde plötzlich vom Vorstand gesperrt wurde. Damals traute sich niemand etwas dagegen zu unternehmen. jetzt Machte ich eine Unterschriftensammlung für die Öffnung der Fläche. Das wurde strikt abgelehnt. Wir baten um Aussprachen, verfassten Aushänge und baten um Mitgliederversammlung. Ignoriert, abgerissen, Beleidigungen und Zerstörungen waren die Folge. In unserer Naivität und Unwissenheit wandten wir uns an den Verband und baten um Hilfe. Die bekamen wir im Laufe eines dreiviertel Jahres nicht. Nur Hinhalten. Man könne nur schlichten, nicht entscheiden, hieß es. Als es immer ernster wurde, konnte der Verband als Zwischenpächter plötzlich entscheiden, dass die Fläche nicht ohne fachmännischen Ausbau befahren werden darf. Ob er das auf einmal entscheiden durfte, weiß ich auch nicht. Außer hier bei ihnen bekommt man nirgends Auskunft oder Hilfe. Der Vorsitzende arbeitet gegen vier andere Vereine, die noch in unserer Anlage vorhanden sind. dabei schreckt er vor Lügen, Manipulationen und besagter Fälschung nicht zurück. Nun soll die Frage an den Verband, weil der zu ihm steht, wie wir in der ganzen Zeit bemerkten. Der soll sicher entscheiden, dass eine Neuwahl stattfindet. Im Vorfeld der Wahl war zu bemerken, wie schon zwischen manchen Mitgliedern und dem scheidenden Vorstand gemuinkelt und geschleimt wurde. Widerlich.
Ich habe die ganze Sache mit falschen Namen auf meiner HP veröffentlicht und hoffe viele andere lesen das.
Ich werde jetzt ihren Rat befolgen und ein Einschreiben an den Herren machen mit Kopie an seinen Stellvertreter, der Versammlungs-und Wahlleiter war. Ich bin gespannt was passiert. Ich glaube der ist so frech und sagt, das ist nicht wahr, obwohl es von all den Wählern bezeugt werden kann.

vielen Dank für den Rat,
boernie53

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.06.2015

Eine Empfehlung noch: Sammeln Sie Aussagen von Beteiligten, die den tatsächlichen Wahlverlauf belegen.
Rechtlich scheint die Sache klar, sie muss aber auch beweisbar sein.

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: boernie53 ()
Datum: 02.06.2015

Ok, mach ich.
Danke.

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: boernie53 ()
Datum: 06.06.2015

Ich hatte an den Stellvertretenden Vorsitzenden geschrieben, dass ich mit der Verkündung des Ergebnisses nicht einverstanden bin. Das Gleiche schickte ich als Einschreiben und Anfechtung an den Ehemals-Vorsitzenden. Dieser reagierte bis heute Mittag gar nicht, Da ich die Frage auch an den Verband gestellt hatte, man sich dieser Sache an nahm, aber noch sämtliche Unterlagen die Wahl betreffend anforderte, bat ich den Stellvertreter um diese. Bekam ich natürlich nicht gleich. Aber prompt ein paar Stunden später ein neuer Aushang. Am 04.07. soll der neue Vorstand gewählt werden. Alle Posten sind aufgeführt, die ein Vorstand ausmachen. Zwei der Neugewählten hatten schon bei der Wahl aufgeschrien, dass sie unter meiner Mitarbeit nicht dort tätig werden wollen private Missverständnisse). Da aber das falsche Wahlergebnis bekannt wurde, blieben sie bei der Kandidatur. Dass jetzt Kandidaturen zurückgezogen wurden ist vermerkt. Also könnte man davon ausgehen, dass meine Stimmenmehrheit anerkannt ist.
Kurz: Eigentlich brauchten bei endlicher Anerkennung meines Sieges nur diese zwei Posten neu bewählt werden. Beim Aushang wird aber der Eindruck erweckt, dass die ganze Wahl zu wiederholen. sei.
Wie ist es? Kann ich verlangen, dass der Aushang so formuliert wird, dass Posten neu bewählt werden müssen, die durch Rückziehung der Kandidatur frei werden? Oder muss die Wahl vollständig neu erfolgen, obwohl die anderen drei Vorstandsmitglieder gewählt sind.

boernie53

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.06.2015

Wenn die Satzung das nicht anders verlangt, können auch einzelne Ämter neu besetzt werden. Da die Abbestellung des Vorstandes aber grundsätzlich jederzeit möglich ist, sehe ich gegen eine Neuwahl aller Posten keine Einwände.

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: Hardy ()
Datum: 07.06.2015

boernie53 schrieb:" Aber prompt ein paar Stunden später ein neuer Aushang. Am 04.07. soll der neue Vorstand gewählt werden."
Frage: Wird die MV per Aushang einberufen? Was steht dazu in der Satzung?
Hardy

Re: Nochmals einfache Mehrheit
von: boernie53 ()
Datum: 10.06.2015

Ja, bei uns wird per Aushang eingeladen. War immer so und steht auch in der Satzung so.