Gastmitgliedschaft?
von: Janett ()
Datum: 26.05.2015
Hallo,
wir waren jahrelang eine Interessenvertretung, die 1x im Jahr eine Wettkampfveranstaltung mit Volksfestcharakter organisierte. Bislang haben wir das ohne rechtl. Besonderheiten gemacht: Vorortanmeldung, Startgebühr zahlen und los ging's.
Nun sind wir jedoch ein eingetragener Verein. An der Veranstaltung nehmen überwiegend Nicht-Vereinmitglieder teil. Wir möchten natürlich weder in die Steuer- noch in die Versicherungsfalle tappen. Wie wäre es richtig, wenn wir eigentlich nicht wollen, dass jeder Starter aufgrund der Einmaligkeit auch mit in den Verein kommt. Wie wären dann die Begrifflichkeiten zur Startanmeldung? Gastmitgliedschaft mit zeitlicher oder zweckgebundener Beschränkung?
Vielen Dank vorab.
Janett